Die ‘Sheksna’, ein Atomfrachter der Reederei ASPOL, war am 13.08.14 morgen um 06:00 Uhr im Hamburger Hafen (SWT) angekommen, und war gegen 08:00 Uhr bereits entladen. An Bord: 18 Container mit der UN Nummer 2912. Bei vorherigen Besuch in Hamburg wurden Container mit der gleichen UN Nummer entladen, und entpuppten sich als Uranerzkonzentrat aus Kasachstan. Die Sheksna fuhr in der Vergangenheit durch den Nord-Ostsee-Kanal, dieses mal nahm das Schiff jedoch den Umweg um Skagen- vermutlich um nicht am Anti-Atom-Camp vorbeifahren zu müssen.
Ebenfalls auf dem C.Steinweg-Gelände stehen vier weitere Container mit der UN-Nummer 2912. Diese sind im folgenden Bild zu sehen, aufgenommen am 13. August 2014.
Recherchen von Anti-Atom-Aktivist*innen zu Folge handelt es sich um die Container, die letztes Mal nicht weiter fahren durften. Die folgenden Bilder dieser Container wurden am 14. Juli 2014 aufgenommen.
Der Hamburger Senat hatte jedoch in einer Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 20/12462 der Hamburger Bürgerschaft vom 30.7.2014) ausgeführt:
Container, die für die Beförderung von Gütern eingesetzt werden, müssen nach dem internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC) regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die erfolgreich geprüften Container werden mit einer sog. CSC-Plakette versehen. Bei den vier in Rede stehenden Containern hat die Wasserschutz- polizei im Rahmen einer Gefahrgutkontrolle festgestellt, dass an diesen Containern die o.g. CSC-Plakette fehlte. Der Weitertransport der Container wurde durch die Wassers chutzpolizei vorläufig untersagt und die für diesen Sachverhalt zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert. Eine daraufhin durchgeführte Besichtigung der betreffenden Container durch Mitarbeiter der BGV am 15. Juli 2014 führte zu dem Ergebnis, dass die vier Container nicht beschädigt waren und durch den Verantwortlichen eine Bescheinigung einer internationalen Prüforganisation über die erfolgreiche Prüfung der Container im April 2014 vorgelegt werden konnte. – Vor diesem Hintergrund wurden die vier Container von der BGV am gleichen Tage zum Weitertransport freigegeben. Sie wurden mit der Bahn zu dem nächstmöglichen Termin abtransportiert. Für die zwischenzeitige Lagerung auf dem Süd-West-Terminal liegt eine Genehmigung gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung vor.
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