Polizeikontakt und Jura

Im ersten Teil des Polizeikontakt/Jura-Workshops soll es um den Kontakt mit Polizist_innen und möglichen Handlungsoptionen gehen. Im zweiten Teil werden zum juristischen Teil.

Teil 1:
Polizeikontakt-Training

Die Bullen kommen… was nun?

Wieder mal nach deren Pfeife tanzen? Dann sind Aktion und Stimmung im Arsch. Also doch gleich abbrechen? Das führt zu Resignation und tötet Widerständigkeit. Dazu kommt die Angst vor Repression, Gewalt, Willkür usw.

Dieser Workshop gibt eine Einführung zu rechtlichen Grundlagen der Repression wie Versammlungs- und Polizeirecht. Was ist das Versammlungsrecht? Wie kann ich es für meinen Vorteil nutzen? Was dürfen Polizist_Innen (rein rechtlich, real ist das oft was anderes…)?

Weiter geht es darum wie mensch sich in verschiedenen Situationen mit Polizist_Innen verhalten kann. Was für Handlungsoptionen habe ich gegenüber Polizist_Innen? Was sind meine Rechte wenn ich festgenommen wurde? Muss ich denen etwas sagen? Wie kann ich aus meiner Passiviät ihnen gegenüber heraus kommen und ihre Autorität in’s Leere laufen lassen oder die Polizeipräsenz sogar zu meinem Vorteil und als Teil der Aktion nutzen?

Diese Fragen stellen wir uns in diesem Workshop und erarbeiten gemeinsam Strategien, wie in bestimmten Situationen agiert werden kann. Dabei wird kein in jeder Situation anwendbarer Plan heraus kommen, wohl aber wird der Workshop eure Handlungsmöglichkeiten, mit denen sich bei Gelegenheit immer neu spielen lässt, erweitern.

Teil 2:

Die Aktion ist gelaufen und eines Tages flattert ein gelber Brief vom Gericht in den Postkasten. Was ist das denn? Und was mache ich jetzt? Viel zu oft wird bei Aktionsplanungen gar nicht über juristische Folgen gesprochen. Und wenn es dann erstmal soweit kommt herrscht große Ratlosigkeit und Angst. Ok, irgendwie einen Anwalt holen und eine Soliparty schmeissen ist oftmals der einzig bekannte Weg. Aber was passiert da eigentlich mit mir?

Dieser Workshop soll als Einführung ins oft nicht bekannte juristische Wirrwar sein. Was ist ein Strafbefehl? Was mache ich damit? Einspruch einlegen, oder doch zahlen? Anwalt oder selber verteidigen? Welche gerichtlichen Instanzen gibt es? Wo genau liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafrecht?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.